Keine Unsicherheiten mehr bei Vorsorge-Vollmacht und Patientenverfügung.

Vollmacht und Patientenverfügung müssen rechtssicher formuliert sein, was in der Bevölkerung viel Unsicherheit beim Abfassen dieser Erklärungen auslöst. Darauf hat die Rechtsanwältin und Mediatorin Julia-Christina Sator (Gießen) im Rahmen einer Fortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter der Telefonseelsorge Gießen-Wetzlar hingewiesen. „Wer richtig vorsorgt, bestimmt sein Leben selbst“, so die Referentin, die sich hauptberuflich mit dem Vorsorgerecht beschäftigt.

Die richtige Vorsorge könne viele Sorgen um das eigene Wohlergehen wegnehmen. Dies gelte gleichermaßen für die Telefonseelsorger wie auch die Anrufer, die sich vertrauensvoll am Hörer hilfesuchend melden. Das waren im vergangenen Jahr über 13.000, die unter den bundesweiten Nummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 angerufen haben, so der katholische Leiter Gerhard Schlett. Auch er habe eine Vorsorge-Vollmacht unterschrieben.

Die Referentin machte darauf aufmerksam, dass es Lebenssituationen geben kann, in denen man sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern könne. Hier nannte sie einen Unfall, eine Krankheit oder Behinderung, Beschwerden im Alter bis hin zur Demenz. „Dann brauchen wir jemanden, der sich um uns kümmert“, so Sator. Rechtzeitig solle man eine Vertrauensperson benennen, die Aufgaben übernimmt, die den Betroffenen persönlich betreffen. Auch bei der Telefonseelsorge brauche man ein Gespür für solche Rechtsfragen, wenn auch eine Beratung nicht möglich ist.

Die Vorsorgevollmacht regele den Fall, dass man handlungsunfähig wird. Hierbei werden ganz alltägliche Dinge, wie die Verfügung über das Bankkonto geregelt. Für den Todesfall habe der Gesetzgeber das Erbrecht eingeführt. „Bei Krankheit müssen wir aber selbst für uns sorgen“, so die Referentin. Dies sei wichtig, da die Menschen immer älter werden. In der Vorsorgeverfügung sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden. Dies könnte beispielsweise der Ehepartner sein. „Wer nicht versorgt, wird zum staatlichen Betreuungsfall und bekommt einen Betreuer, der dann über das eigene Leben bestimmt“, erläuterte die Rechtsanwältin. Typische Aufgaben des Betreuers sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmung. Ist das nicht geregelt, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung riet die Referentin bei einem Anwalt formulieren zu lassen. In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen der Patient zu seiner medizinischen Versorgung wünscht und welche er ablehnt. Man solle eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt. So dürften ärztliche Maßnahmen ohne Einsicht in die Patientenverfügung in der Regel nicht vorgenommen werden. Die Patientenverfügung greife allerdings nur, wenn der Betroffene tatsächlich willensunfähig ist, also über seine medizinische Behandlung nicht mehr selbst verfügen kann.

Die Mitarbeiter der Telefonseelsorge waren sehr angetan von der inhaltlichen Klarheit, besonders jedoch von der Art und Weise wie Rechtsanwältin Sator auf ihre Fragen eingegangen ist, und der Art, wie sie in juristischen Fragen menschlich verständnisvoll „rüber kommt“, beurteilte Schlett abschließend den Vortrag.

Wer Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, oder Interesse an dem Vortrag hat, kann sich direkt an Rechtsanwältin Julia-Christina Sator, Telefon 0641 – 5591912, wenden.

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Bild 1: Julia-Christina Sator, Rechtsanwältin, referierte vor Mitarbeitenden der Telefonseelsorge über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Bild 2: Der katholische Leiter der Telefonseelsorge Gießen-Wetzlar, Gerhard Schlett, mit der Rechtsanwältin Julia-Christina Sator.