FAQ

Häufig gestellte Fragen und zugehörige Antworten.

Taufe

Die Taufe geht auf das Neue Testament zurück. Jesus hat sich taufen lassen.
Die Taufe wird im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Dabei wird der Täufling gesegnet und es wird ihm ein Taufspruch zugesagt. Die Taufe ist die Zusage der Liebe Gottes.

Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft.

Die Taufe ist nicht wiederholbar!  Sie ist ein einmaliges Ereignis!

Bei einer Taufe eines Kindes werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.

Auch bei einem Kirchenaustritt behält  die Taufe Gültigkeit.
Sie wird nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt. Auch wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.

Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause oder in Krankenhäusern getauft werden.

Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich!

Hierbei muss das Presbyterium zustimmen und an Stelle der Eltern werden evangelische Christinnen und Christen als Paten benannt, die zuverlässig für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.

Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein.

Darüber hinaus können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören, als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.

Nein. Die Beurkundung einer Patenschaft kann nicht rückgängig gemacht werden.

Jeder Täufling erhält einen persönlichen Bibelvers als Taufspruch, der vor der Taufe von den Eltern bzw. ihm selbst ausgewählt wird.  Der Taufspruch muss aus der Bibel sein! Eine Hilfe ist die Seite www.taufspruch.de.

Trauung

Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

Mindestens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein!

Eine kirchliche Trauung sollte bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer der örtlichen Kirchengemeinde rechtzeitig angefragt werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das christliche Verständnis der Ehe.

Zuständig für die Trauung ist zunächst grundsätzlich der Pfarrer oder die Pfarrerin der Gemeinde, zu dem einer der Partner gehört, bzw. des gemeinsamen Wohnortes.

Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der/die an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).

Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand.
Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.

Dies ist in der rheinischen Kirche möglich, wenn die Gemeinde und der Pfarrer, die Pfarrerin zustimmen.
Ein Pfarrer kann dies auch ablehnen!
Hierzu sprechen sie bitte Ihren Ortspfarrer, Ihre Ortspfarrerin an.

Trauungen finden nicht in der Karwoche statt.

Konfirmation

Die Anmeldemodalitäten und Termine sind in jeder Kirchengemeinde etwas anders.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an ihr jeweiliges Pfarramt!