Weitere Beschlüsse zur Vereinigung der Evangelischen Kirchenkreise Braunfels und Wetzlar:
Insgesamt 114 Delegierte aus den 18 Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Wetzlar und aus den 32 Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Braunfels haben in den Hüttenberger Bürgerstuben zusätzliche Beschlüsse zur Vereinigung der beiden Kirchenkreise gefasst. Zum 1.1.2019 wird es dann den „Evangelischen Kirchenkreis an Lahn und Dill“ geben. Festgelegt wurden eine neue Gremienstruktur, der Verwaltungskostenbeitrag und die Satzung des „Evangelischen Kirchenamtes an Lahn und Dill“.
So werden sich die Strukturen bei den kreiskirchlichen Gremien „Fachausschüsse“, „Ausschüsse“ und „Arbeitskreise“ ändern. Ziel ist, fachlich ähnliche Arbeitsbereiche zusammenzubinden und die Arbeitskräfte zu konzentrieren: Am höchsten ist die Komprimierung bei den Synodalbeauftragungen: Künftig wird es 15 geben, mit kompetenten Ansprechpartnern wie für das Christlich-Jüdische Gespräch, den Kirchlichen Entwicklungsdienst oder die Notfallseelsorge. Bislang existieren je Kirchenkreis 7 bzw. 8 sowie zusätzlich 28 gemeinsame Beauftragungen. Deren Aufgaben werden ab 2020 von 10 Fachausschüssen (vorher je Kirchenkreis 5) für Arbeitsfelder wie Kinder und Jugendliche, Diakonie oder Seelsorge, 9 Ausschüssen (vorher je Kirchenkreis 4), beispielsweise für die weltweiten Partnerschaften und 4 Arbeitskreisen (vorher 3 gemeinsame) für gesellschaftspolitische Themenbereiche wie Frieden und Flucht mit abgedeckt. „Es geht uns darum, möglichst viele Aufgaben der Synodalbeauftragungen auf Ausschüsse zu verteilen“, sagte Superintendent Jörg Süß. Zusätzlich beschlossen wurden ein Schulausschuss sowie Synodalbeauftragungen für Flüchtlingsarbeit und ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) und Catholica.

Beschlossen wurden auch die unterschiedlichen Aufgabenbeschreibungen der entsprechenden Gremien und synodalen Beauftragungen. Die Aufgabenbeschreibung für den Kirchlichen Arbeitskreis Flucht soll allerdings noch einmal angeschaut und präzisiert werden. „Zu Migration und Integration zu beraten und Impulse zu geben, sehe ich als wichtige Aufgabe dieses Arbeitskreises an“, wünschte sich Friedhelm Block als Ergänzung.
Reichlich Diskussionsstoff gab es bei der Frage, ob bei der Kirchenleitung die Errichtung einer Pfarrstelle für die Wahrnehmung des Superintendentenamtes im Hauptamt beantragt werden soll. Dieser Empfehlung der Kreissynodalvorstände konnte sich nur die Synode Braunfels anschließen, während Wetzlar dagegen stimmte, sodass das hauptamtliche Superintendentenamt insgesamt abgelehnt wurde. Auch die Superintendenten selbst vertraten hier unterschiedliche Ansichten: Während Jörg Süß eine entsprechende Person im Hauptamt nicht für nötig hält, berichtete Roland Rust von der Doppelbelastung in Gemeinde und Kirchenkreis sowie von der diesbezüglichen Unklarheit seiner Rolle während seiner langjährigen Amtszeit. Ein Superintendent im Hauptamt ist nicht mehr an eine Gemeinde angebunden und könnte sich ausschließlich den Belangen des Kirchenkreises widmen. Nachteil: Aus Sicht der Gemeinden könnte der Superintendent oder die Superintendentin zu weit von dem entfernt sein, was sie bewegt.
Ab 1. Januar 2019 wird es ein neues Modell für die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages (bisher „Rentamtsbeitrag“) geben: Der finanzielle Beitrag richtet sich dann nach der Anzahl der Gemeindeglieder: große Gemeinden zahlen mehr, kleine weniger. Bislang war die Anzahl der Buchungen, Personalfälle, Gebäude und Grundstücke maßgeblich. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass der Rentamtsbeitrag beispielsweise für die Abrechnungen von Diakoniestationen, die Verwaltung von Kindertagesstätten und von Spendengeldern angepasst werden musste und es so immer wieder zu Einzelfallregelungen kam.
Zudem wurde eine Satzung für das künftige „Evangelische Kirchenamt an Lahn und Dill“ (jetzt noch „Rentamt“) mit Sitz in Wetzlar beschlossen. Die routinemäßigen Verwaltungsabläufe des neuen Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden und Einrichtungen werden damit ab 1.1.2019 vereinfacht. Dies betrifft beispielsweise die Umsetzung von Arbeitsrechtsangelegenheiten oder die Personaladministration. Die Kirchengemeinden werden auf diese Weise in einigen Verwaltungsaufgaben entlastet.
Gewählt wurden als Mitglieder im Paul-Schneider-Freizeitheimausschuss, der eine Konzeption für das Haus erarbeiten soll, Superintendent Roland Rust (Kölschhausen), Alice Kahn (Daubhausen), Angelika Schroetter (Krofdorf), Marion Güldenhaupt (Bonbaden), Friedhelm Block (Nauborn), Jens Michael Wolf (Wetzlar), Ralf Becker (Driedorf-Mademühlen) und Jens Scholz (Lohra-Kirchvers).
In ihrer Andacht zu Beginn der Synode hatte sich Pfarrerin Claudia Konnert (Odenhausen) auf die Pfingstgeschichte aus der Apostelgeschichte, Kapitel 2, Verse 1 bis 13 bezogen. Wie damals Menschen mit unterschiedlichen Sprachen einander verstehen konnten, so habe die Synode mit ihren unterschiedlichen Menschen die Möglichkeit, über die verschiedenen Themen gemeinsam zu beraten und zu entscheiden. Wichtig sei dabei, aus einer lebendigen Gottes- und Christusbeziehung zu leben.
Grüße der rheinischen Kirche überbrachte Landeskirchenrat Volker König aus Wuppertal.

bkl[vc_single_image image=”5891″ img_size=”full”]Zur Vereinigung der Kirchenkreise Braunfels und Wetzlar zum „Evangelischen Kirchenkreis an Lahn und Dill“ haben die 114 Delegierten aus 50 Gemeinden zusätzliche Beschlüsse gefasst.