Keine Verpflichtung zur Feier in Kirchengebäuden ab einem bestimmten Termin:

In Hessen sind Gottesdienste ab dem 1. Mai unter Auflagen wieder erlaubt. So hat es der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet.

Roland Rust und Jörg Süß, die leitenden Pfarrer des Evangelischen Kirchenkreises an Lahn und Dill, begrüßen es, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit im öffentlichen Bewusstsein ist.

Die Theologen möchten jedoch abwarten, was am 30. April endgültig entschieden wird. Bund und Länder wollen an diesem Tag Lockerungen bei Gottesdiensten in den Blick nehmen.

„Dann werden wir sehen, welche juristischen Eckdaten gesetzt werden, aus denen wir dann wohlbedachte Konsequenzen ziehen“, so Roland Rust. Es solle zu keinen übereilten Aktivitäten kommen.

„Es geht jetzt nicht darum, wer als erster wieder Gottesdienst feiert“, sagt Jörg Süß.
„Wir müssen sehen, wie wir das Bedürfnis nach Seelsorge und die notwendigen Schutzmaßnahmen sinnvoll miteinander verbinden und von daher verantwortungsvoll Gottesdienst feiern.“

In den Gemeinden gibt es seit Beginn der Corona-Krise zahlreiche kreative Aktionen und Ideen, wie der Glaube auch „auf Abstand“ gelebt werden kann. Hierzu gehören Online- und Fernsehgottesdienste, Sonderausgaben des Gemeindebriefes, Telefonseelsorge, Predigten im Briefkasten, Andacht und Gebet während des Glockenläutens, Balkonsingen oder Überraschungstüten zum Mitnehmen.

Sollten Präsenzgottesdienste in den Gemeinden nach dem 30. April erlaubt sein, müssen die Presbyterien zunächst einen Beschluss fassen, der den Bestimmungen des Infektionsschutzes und des EKD-Schutzkonzeptes entspricht. Dazu gehören beispielsweise die Beachtung des Abstandsgebotes, Mund- und Nasenmasken, Desinfektionsmittel, Verzicht auf Singen und Blasinstrumente, Führen einer Anwesenheitsliste um Infektionsketten nachvollziehen zu können, Sorge für eine gute Durchlüftung tragen, der Verzicht auf Sammeln der Kollekte im Gottesdienst sowie die Information der zuständigen Kommune. Dieses Konzept muss der Superintendentur vorgelegt werden. Unbeschadet hiervon tragen die Presbyterien die Verantwortung.

Rust und Süß empfehlen daher dringend, vom 3. Mai als erstem Termin für die Feier von Präsenzgottesdiensten abzusehen. Sie weisen auch darauf hin, dass es keine Verpflichtung gibt, Präsenzgottesdienste ab einem bestimmten Termin zu halten.

Das EKD-Schutzkonzept ist hier zu finden: EKD-Schutzkonzept

bkl[vc_single_image image=”9996″ img_size=”full”]Mit Vorsicht wiederaufgenommen werden dürfen Gottesdienste im Kirchenkreis an Lahn und Dill: hier der Innenraum der evangelischen Kirche in Griedelbach.