Diakonie Lahn Dill e. V., Infozentrale Pflege und Alter informiert:
Hessen ermöglicht durch die Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung im Rahmen der Corona- Pandemie, dass sogenannte Betreuungsleistungen im Alltag (125 Euro im Monat) nicht nur für professionelle Dienste eingesetzt werden können, sondern
dass auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer bis zum 31.12.2020 sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ bei den Pflegekassen abrechnen können
Voraussetzung ist, dass im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt und ein Pflegegrad vorliegt.
Zu den „Dienstleistungen bis zur Haustür“ zählen insbesondere der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, das Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, die Anlieferung von Speisen, die Übernahme von Botengängen, die Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten und die Organisation erforderlicher Arztbesuche.
Weitere Informationen gibt es bei der Infozentrale Pflege und Alter, Langgasse 3, 35576 Wetzlar, Tel: 06441 9013-113, Mail: infozentrale@diakonie-lahn-dill.de, http://www.diakonie-lahn-dill.de
Foto: lr
Bild (v.l.): Anette Stoll, Doris Muy und Lydia Urban setzen sich dafür ein, dass ältere Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können.