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Wetzlarer Gespräch mit Vertretern aus Medizin und Beratungsstelle der Diakonie:

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach den Paragrafen 218, 218a und 219 StGB in der Fassung von 1993 rechtswidrig, jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat.

Die Bundesregierung hat jetzt eine Kommission berufen, um eine Regelung außerhalb des Strafrechts zu finden.

Dazu hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine Stellungnahme abgegeben.

Darüber soll es im Rahmen des Wetzlarer Gespräches am Mittwoch, 9. Oktober, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal der Hospitalkirche (Langgasse 3) einen Austausch geben.

Dr. med. Gerhard Noeske (Wißmar) wird in die Thematik sowie in die Stellungnahme der EKD einführen. Darüber hinaus werden Daniela Padva und Belen Perez von der Beratungsstelle der Diakonie Lahn Dill über ihre Erfahrungen berichten.

Zu Vortrag und Diskussion lädt der Sozialethische Ausschuss im Evangelischen Kirchenkreis an Lahn und Dill ein. Weitere Informationen gibt die stellvertretende Vorsitzende Karin Rinn per E-Mail unter karin.rinn@t-online.de